Anklage fordert Höchststrafe für Zschäpe
12. September 2017Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, zehnfachen Mordes und mehr als 30-fachen versuchten Mordes sowie weiterer Straftaten fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für Beate Zschäpe. Außerdem solle bei ihr eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet werden, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer vor dem Oberlandesgericht München. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.
In seinem Plädoyer sagte Diemer, die Angeklagte sei "für ihr Verhalten in vollem Umfang strafrechtlich verantwortlich." Zschäpe sei zwar den Ermittlungen zufolge nicht selbst an den Tatorten anwesend gewesen, jedoch wegen ihres Wirkens im Hintergrund mitverantwortlich für die Taten ihrer beiden Gefährten Böhnhardt und Mundlos, die sich das Leben nahmen. Die 42-Jährige verfolgte Diemers Worte ohne erkennbare Regung, das Kinn auf die Hände gestützt.
Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, den zwei Bombenschlägen in Köln mit Dutzenden Verletzten sowie den zahlreichen Raubüberfällen.
Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt und habe "ein Drittel eines verschworenen Triumvirats" gebildet. Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer.
Bundesanwaltschaft will zwölf Jahre Haft für Neonazi André E.
Für den mitangeklagten André E. forderte die Bundesanwaltschaft eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren und beantragte, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung, um vordringlich über einen Haftbefehl zu beraten. Er verfügte außerdem, dass E. den Gerichtssaal in der Pause nicht verlassen dürfe.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihn, der bislang auf freiem Fuß war, als loyalsten Helfer des NSU bezeichnet. Er habe sich bei fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wögen, begründete Bundesanwalt Herbert Diemer die hohe Strafforderung gegen den Neonazi.
Mit seiner Inhaftierung solle eine drohende Flucht verhindert werden. Das Gericht kündigte an, bis Mittwoch über den Antrag zu entscheiden. Bis dahin soll E. bereits in Gewahrsam in die Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim genommen werden.
Ebenfalls angeklagt sind drei weitere mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.
stu/uh/rb (afp, dpa)