Bundestag verbessert Schutz vor Stalking
16. Dezember 2016Opfer von wiederholten Nachstellungen sollen besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Das sind zentrale Ziele einer Gesetzesnovelle, die der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat. "Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen", betonte Justizminister Heiko Maas.
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers nach Ansicht der Gerichte notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Nach einer Mitteilung des Bundestages führt diese Handhabung dazu, dass nur ein bis zwei Prozent der Anzeigen zu einer Verurteilung führen, von den gar nicht erst zur Anzeige gebrachten Stalking-Fällen ganz abgesehen.
Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.
Tausende Verdachtsfälle
Jedes Jahr gibt es zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern. "Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker", erklärte Maas. Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann.
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange, im Bundestag gesagt, jährlich zeigten etwa 20.000 Menschen einen Fall von Stalking an. "Mit dem Gesetz können wir etwas dafür tun, dass der Albtraum Stalking für möglichst viele von ihnen möglichst schnell vorbei ist."
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand eine andere Person - oftmals einen ehemaligen Partner - ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert. Derartige Nachstellungen können seit der Einführung des Stalking-Paragrafen 238 im Jahr 2007 mit zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dieser Strafrahmen bleibt auch mit der Gesetzesnovelle unverändert.
kle/ml (dpa, afp, bundestag.de)