Das Deutsche Lebensmittelbuch
14. Oktober 2016Es geht nicht nur um die Wurst, sondern auch um Frikadelle, Schnitzel oder Gulasch: In den Supermärkten gibt es immer mehr Produkte, die zwar aussehen und auch in etwa so schmecken, als ob sie vom Metzger kommen - aber auf pflanzlicher Basis hergestellt wurden. Die Frage lautet: Darf eine vegetarische Wurst überhaupt unter dem Begriff "Wurst" verkauft werden? Oder ist das womöglich Verbrauchertäuschung? Auf Antrag der CDU ist diese Frage inzwischen auch ein Thema für den niedersächsischen Landtag.
Um welche Produkte geht es eigentlich?
Das Angebot der Supermärkte an Steaks aus Soja, vegetarischem Gulasch, fleischloser Bolognese oder rein pflanzlichen Frikadellen wächst. "Der Markt boomt und ein Ende ist nicht in Sicht", stellte kürzlich das Kölner Institut für Handelsforschung (IFH) in einer Studie fest. Vor allem die sogenannten Flexitarier gehören nach Meinung der Marktbeobachter zu den Käufern solcher Produkte: Das sind Kunden, die ihren Fleischkonsum reduzieren, aber nicht komplett einstellen. Mehr als ein Drittel der Haushalte in Deutschland isst inzwischen bewusst weniger Fleisch.
Wo liegt das Problem?
Nach Ansicht des Deutschen Fleischerverbandes (DFV) und des Deutschen Bauernverbandes handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung, wenn ein fleischloses Schnitzel als Schnitzel bezeichnet wird. Dabei gehe es nicht darum, dass der Verbraucher bei einem als "vegetarisch" bezeichneten Schnitzel Fleisch erwarte. Vielmehr hätten viele der Ersatzprodukte weder in Zusammensetzung noch in Geschmack mit den traditionellen Erzeugnissen wie Wurst und Schinken etwas gemeinsam, meinen die Kritiker. Es komme nicht allein auf das Aussehen an, sondern entscheidend seien auch der Geruch, die Konsistenz und der Geschmack.
Was schlägt das Fleischerhandwerk vor?
Fleischlose Erzeugnisse sollten neutrale Bezeichnungen bekommen wie "Bratstück". Das sei dem Verbraucher gegenüber ehrlicher. Daher haben beide Verbände bereits im März einen Antrag bei der Deutschen Lebensmittelbuchkommission gestellt, dass für fleischlose Produkte die Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen nicht verwendet werden dürfen. "Wir wollen eine Klärung, welche Bezeichnungen erlaubt sind und welche nicht", sagt DFV-Sprecher Gero Jentzsch. Gerade bei Fleischerzeugnissen gebe es sehr strenge Bezeichnungsregeln: "Die hebeln Sie im Moment alle aus, indem sie ‚vegetarisch‘ davor schreiben."
Was sagen die Vegetarier?
Wenn fleischlose Schnitzel und Frikadellen deutlich mit dem Zusatz ‚vegetarisch‘ oder ‚vegan‘ gekennzeichnet werden, wird aus Sicht des Vegetarierbundes Deutschland (VEBU) der Verbraucher nicht getäuscht. Die Bezeichnung als 'Schnitzel', ‘Würstchen' oder ‘Frikadelle' bringe für den Supermarkt-Kunden kurz und griffig die wesentlichen Eigenschaften des Produkts auf den Punkt: Etwa, dass die Produkte paniert sind, in der Pfanne gebraten werden müssen, und sie geben auch einen Hinweis auf den Geschmack. "Eine Bezeichnung wie ‘Bratstück' wäre verwirrend für die Konsumenten. Auf die Verpackung müssten noch Zusatzinformationen drauf, damit man weiß, was mit dieser Bezeichnung gemeint ist‘, sagt VEBU-Experte Till Strecker.
Was sagen die Verbraucherschützer?
Der Verbraucher müsse auf der Verpackung erkennen können, um welches Produkt mit welchen Eigenschaften es sich handelt, sagt Sophie Herr vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie ist der Meinung, dass es tatsächlich eine Diskussion darüber geben müsse, wie solche neuen pflanzlichen Produkte bezeichnet werden sollten. Denn es gehe nicht nur um Ersatz für Fleisch, sondern auch um ‘veganes Eis‘, ‘vegane Sahne‘ und Ähnliches. Es müsse einen Leitsatz im Deutschen Lebensmittelbuch geben, wie solche Alternativprodukte benannt werden dürfen.
Das Lebensmittelbuch
Wann ein Schnitzel ein Wiener Schnitzel ist und was ein Fruchtsaftgetränk von einer Fruchtschorle unterscheidet - solche Fragen beantwortet übrigens das Deutsche Lebensmittelbuch, in dem mehr als 2.000 Lebensmittel mit ihren Eigenschaften beschrieben sind. Was in das Lebensmittelbuch hineinkommt, bestimmt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission. Sie erarbeitet die Beschreibungen und soll dafür Sorge tragen, dass die Bezeichnungen das wiedergeben, was Verbraucher und Erzeuger tatsächlich unter ihnen verstehen. Im Streitfall orientieren sich auch Gerichte an den Definitionen.
So muss ein Wiener Schnitzel vom Kalb stammen, eine Fruchtschorle hat im Unterschied zum Fruchtsaft Kohlensäure und Kartoffelchips werden nicht aus Kartoffelteig hergestellt, sondern bestehen aus frittierten Kartoffelscheiben. Weil Produkte und Erwartungen sich standing wandeln, sind auch die Definitionen Veränderungen unterworfen.
Die Deutsche Lebensmittelkommission arbeitet als unabhängiges Gremium, wird aber vom Bundeslandwirtschaftsministerium finanziert. Mitglieder sind Vertreter der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft, der Verbraucher und der Lebensmittelwirtschaft. Nach Kritik sowohl von der Verbraucher- als auch der Wirtschaftsseite hat das Ministerium ein Reformpaket auf den Weg gebracht, etwa mit dem Ziel, dass die Kommission effizienter und aktueller arbeitet. Verbraucherschützer hatten zum Beispiel verständlichere Formulierungen gefordert, die Wirtschaftsseite dagegen schnellere Entscheidungen.