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Neue Runde im Streit um Kulturgutschutzgesetz

Stefan Dege5. November 2015

Die Bundesregierung will die Ausfuhr von Kunst und Kulturgütern strenger regeln. Zwar hat das Kabinett dazu einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Doch der Streit über den Kulturgutschutz geht weiter.

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Bild eines Grenzübergangs (Foto: FABRICE COFFRINI/AFP/Getty Images)
Bild: Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images

Die Absicht von Bundeskulturministerin Monika Grütters (CDU) klingt nachvollziehbar: Kunstschätze von nationaler Bedeutung sollen in Deutschland bleiben. Auch der Handel mit geraubten Kunstschätzen und Kulturgütern soll erschwert, wenn möglich sogar verhindert werden. In jüngster Zeit überschwemmen Objekte, gestohlen etwa von Terrormilizen des sogenannten Islamischen Staats (IS), den Markt. Zudem muss Deutschland eine EU-Richtlinie zur Kulturgüterrückgabe in nationales Recht umzusetzen. Die Frist dafür läuft Mitte Dezember ab.

Bisher galt ein Einfuhrverbot nur für solche Kunstwerke, die auf einer "schwarzen Liste" des Herkunftslandes standen. Bei Krisengebieten wie etwa Syrien oder Irak hilft das kaum weiter. Künftig sollen Kulturgüter daher einen eindeutigen Herkunftsnachweis bei der Einfuhr brauchen, etwa die Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates. Auch will man Rückführungen erleichtern. Schon 2013 hatten Union und Sozialdemokraten sich grundsätzlich auf eine Kulturgutschutz-Novelle verständigt. Offen blieb allerdings, was als "national wertvoll" eingestuft und mit einem Ausfuhrverbot belegt werden kann.

Monika Grütters (Foto:Sören Stache/dpa)
Monika GrüttersBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Sachverständige entscheiden

In einer Rechtsverordnung will die Regierung jetzt festschreiben, wie national wertvolles Kulturgut definiert wird. Ein Sachverständigengremium aus Museumsleuten, Archivaren, Bibliothekaren, Wissenschaftlern, Kunsthändlern und privaten Sammlern soll darüber mitbestimmen. Von einem Ausfuhrverbot betroffen ist laut Gesetzentwurf künftig Kulturgut, das "besonders bedeutsam" für das kulturelle Erbe Deutschlands ist und dessen Abwanderung einen "wesentlichen Verlust" für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Werke zeitgenössischer Künstler könnten dann nur mit ihrer Zustimmung als national wertvoll eingetragen werden. Zudem muss künftig grundsätzlich bei der Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur im EU-Ausland, nicht aber im Binnenmarkt nötig. Laut Entwurf sind etwa Gemälde betroffen, wenn sie älter als 70 Jahre sind und auf mehr als 300 000 Euro geschätzt werden. Öffentliche Sammlungen will man als Ganzes unter Schutz stellen.

Während der Deutsche Kulturrat die Gesetzespläne begrüßt, reagiert der Kunsthandel weiter ablehnend. Der Auktionator Henrik Hanstein vom Kölner Kunsthaus Lempertz etwa warnt vor Nachteilen für Kunstsammler- und händler. Ein Werk, das auf die Kulturgutschutzliste gerate, verliere zwei Drittel seines Wertes, sagte Hanstein der Deutschen Welle. Aus Angst vor dem neuen Kulturgutschutzgesetz seien schon jetzt Kunstwerke aus öffentlichen Sammlungen im Wert von "deutlich mehr als 100 Millionen Euro" ins Ausland abgeflossen.

Henrik Hanstein (Foto: Henning Kaiser/dpa)
Henrik HansteinBild: picture-alliance/dpa

Warnung vor Schwächung des Kunstmarktes

Dagegen argumentierte Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Beitrag in der Zeitung "Die Welt", wer von einer "kalten Enteignung" des Kunsthandels spreche, "ignoriert entweder die geltende Rechtslage wie Rechtsprechung oder stellt ganz grundsätzlich die Berechtigung des Staates in Frage, dem Verbleib national wertvollen Kulturguts in Deutschland Vorrang zu geben vor dem möglichen Verkauf ins Ausland". Der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms kritisierte ebenfalls gegenüber der Zeitung "Die Welt", Kulturstaatsministerin Grütters betreibe den Kulturgutschutz aus rein staatlicher Sicht und erschwere so die Situation für Sammler, Künstler, Kunstschaffende oder Händler. Die Folge sei, so Solms, "eine gravierende Schwächung des deutschen Kunstmarktes!

Einige Künstler hatten die Pläne für das neue Gesetz schon vor Monaten heftig kritisiert: So hatte der deutsche Starkünstler Georg Baselitz aus Protest Leihgaben in deutschen Museen abhängen lassen. Auch Gerhard Richter kritisierte das geplante Kulturgutschutzgesetz.

Der Streit geht vorläufig weiter. Das letzte Wort in Sachen Kulturgutschutz hat der Deutsche Bundestag - voraussichtlich im Frühjahr.