Nochmal von vorn
7. Juli 2014Auf dem ersten Blick hat Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren, das am Montag (07.07.2014) vor dem Landgericht Regensburg begonnen hat, nicht viel zu befürchten. "In diesem Fall ist rechtlich nur ein Freispruch möglich, keine Verurteilung", erklärt der Münchner Strafrechtler Werner Leitner. Der Angeklagte dürfe in diesem Wiederaufnahmeverfahren nämlich nicht schlechter gestellt werden als im ursprünglichen Verfahren - und da war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Allerdings verbrachte er im Anschluss fast sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie.
Nun soll erneut ein Gutachter den psychischen Zustand von Gustl Mollath beurteilen. Doch Gespräche mit dem forensischen Psychiater Norbert Nedopil hat Mollath abgelehnt. Das Gericht will daher, dass Nedopil jetzt aus der Verhandlung heraus ein Gutachten erstellt. "Das ist eine durchaus umstrittene Methode, eine medizinische Exploration nur aus dem Verhalten in der Hauptverhandlung zu machen", so Leitner.
Auch Mollath wehrt sich beim ersten Verhandlungstag dagegen. "Von mir gibt es kein Einverständnis zu den Sachverständigen", sagt er zum Verhandlungsauftakt. Er verlangt, dass bei seiner Vernehmung Nedopil als Gutachter den Gerichtssaal verlässt. Schließlich wolle er sich im Prozess frei verteidigen: "Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt." Er bekomme sonst Beklemmungen und Angstzustände. Dennoch bleibt der Gutachter im Gerichtssaal.
Anzeige wegen häuslicher Gewalt
Der Fall Mollath reicht zurück bis ins Jahr 2001. Damals soll er seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau körperlich misshandelt und mehrere Autoreifen zerstochen haben. Es dauert allerdings über ein Jahr bis Frau Mollath gegen ihren damaligen Ehemann Anzeige erstattet. Im Mai 2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Mollath selbst versucht zur gleichen Zeit selbst rechtlich gegen seine Frau vorzugehen und nährt durch teils etwas wirr formulierte Anzeigen und Briefe den Verdacht, dass mit ihm psychisch etwas nicht stimmt. Kern seines Vorwurfs ist, dass seine Frau - damals Mitarbeiterin einer Bank - in Schwarzgeldgeschäfte verstrickt sei. So schreibt er wörtlich in einem als "Anzeige" deklarierten Brief an den Generalstaatsanwalt in Berlin: "Ein Großteil Ihrer Kunden bringt mich zum würgen. Keine Kultur, keine Moral (aber doppelte), kein Gewissen, nur noch Geld, Geld mehr, mehr. Das ganze Spektrum, von der Haushaltshilfe, über Beamte, zum Arzt oder Apotheker. Rentner denen Sie ein gutes Werk tun wollten, Sie tod umfallen würden, wenn Sie wüßten wieviele Millionen die besitzen. Gealterte Blondinen, alles was man sich vorstellen kann."
Justiz verweigert Ermittlungen
Die Justiz betrachtet die unstrukturiert und wirr erscheinenden Vorwürfe von Gustl Mollath als Hinweis auf Wahnvorstellungen bei ihm. Eine inhaltliche Prüfung bleibt aus. Das Strafverfahren gegen Mollath endet 2006 mit der zwangsweisen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Begründung: Mollath sei wegen paranoiden Wahnvorstellungen schuldunfähig, aber auch gefährlich.
Der damalige Arbeitgeber seiner Frau, die HypoVereinsbank, hat zu diesem Zeitpunkt bereits ein internes Revisionsverfahren zu den Vorwürfen Mollaths durchgeführt. Im als vertraulich eingestuften Abschlussbericht an den Vorstand der Bank heißt es: "Die Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen in Teilbereichen zwar etwas diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch "Insiderwissen". Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt." Gleichzeitig äußert die HypoVereinsbank in dem Bericht die Sorge, Mollath könne sein Wissen über den Transfer von Geldern aus Deutschland in die Schweiz in die Öffentlichkeit bringen.
An die Öffentlichkeit kommen diese internen Prüfergebnisse der Bank jedoch erst viel später, im November 2012. Durch Medienberichte rückt der Fall wieder in die öffentliche Wahrnehmung, der Druck auf die bayerische Justiz und Politik wächst. Außerdem wird bekannt, dass ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Frau Mollath zwei Tage nach dem angeblichen Übergriff in ärztlicher Behandlung gewesen sei, nicht von ihrer Hausärztin, sondern deren Sohn unterschrieben worden war. Der Hinweis "i. V." (in Vertretung), so heißt es, sei damals übersehen worden. Im August 2013 wird Mollath aus der Psychiatrie entlassen, das Verfahren wird neu aufgerollt.
Späte Gerechtigkeit
Wie wichtig der Prozess für die Reputation der bayerischen Justiz ist, zeigt sich daran, dass das Landgericht Regensburg für den neuen Prozess 17 Verhandlungstage angesetzt hat. 2006 nahm sich das Landgericht Nürnberg-Fürth für die Hauptverhandlung des Falles nur wenige Stunden Zeit.
Theoretisch kann das Gericht Mollath nun als Ergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens erneut in die Psychiatrie einweisen. Strafrechtler Leitner hält das jedoch für sehr unwahrscheinlich. "Man sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis einer psychiatrischen Begutachtung vorwegzunehmen", so Leitner. "Nach allem was man gesehen hat und wie man Herrn Mollath wahrgenommen hat mag das ein schrulliger und schwieriger Mensch sein. Aber man kann sich nicht vorstellen, dass ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass von diesem Mann weiterhin eine Gefahr ausgeht - wie man sich überhaupt schwer vorstellen kann, dass von diesem Mann jemals eine schwerwiegende Gefahr ausgegangen sein soll."