Fluglotsen dürfen nicht mitstreiken
29. Februar 2012Aufatmen bei der Lufthansa und beim Airportbetreiber Fraport: Das Frankfurter Arbeitsgericht entschied am späten Dienstagabend, dass sich die Fluglotsen am Streik der Vorfeldbeschäftigten nicht beteiligen dürfen. Die Lotsen werden nun nicht, wie es angedroht war, am Mittwoch zwischen 5 und 11 Uhr die Arbeit niederlegen.
Wären auch die Fluglotsen in den Ausstand getreten, hätten am größten deutschen Flughafen zahlreiche Flüge ausfallen müssen. Ohne die Arbeit der Lotsen kann keine Maschine landen oder starten. Die Arbeitsniederlegung durch die Vorfeldbeschäftigten hatte die Betreibergesellschaft noch durch den Einsatz von Aushilfskräften weitgehend kompensieren können.
Völlig verhärtete Fronten
Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hatte sich über mehrere Stunden hingezogen. Vergeblich hatte Richter Matthias Kreuzberg-Kowazyk die Streitparteien dazu aufgerufen, sich gütlich zu einigen. Dafür unterbrach er die Sitzung. Die Tarifgegner berieten sich zwar daraufhin, konnten sich aber nicht zu einer außergerichtlichen Einigung durchringen – die Verhandlung musste fortgesetzt werden.
Neben der Lufthansa und der Fraport hatte auch die Deutsche Flugsicherung die einstweilige Verfügung gefordert, die nun erlassen worden ist. Ein Streik der Fluglotsen hätte Beeinträchtigungen im Flugverkehr weit über Frankfurt hinaus zur Folge gehabt. Im Laufe des Tages hatte sich auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zu Wort gemeldet und die Tarifparteien aufgefordert, "ihrer Verantwortung gerecht zu werden".
Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt ist der Tarifstreit nicht entschieden und die Tarifparteien scheinen von einer Einigung noch weit entfernt. Es wird wohl auch in den kommenden Tagen noch zu Einschränkungen am Frankfurter Flughafen kommen.
dk/wa (dapd, rtr, dpa)