Exekution von Geisteskrankem verschoben
4. Dezember 2014Ein US-Berufungsgericht hat die Hinrichtung eines mutmaßlich psychisch kranken verurteilten Mörders in letzter Minute aufgeschoben. Das Gericht wolle kurzfristig aufgekommene juristische Fragen klären, teilte das Todesstrafen-Informationszentrum in Washington mit. Die Exekution von Scott Panetti war für Mittwochabend im Staatsgefängnis von Huntsville in Texas geplant gewesen.
John F. Kennedy, der Papst und Jesus Christus
Panettis Anwälte betonten, ihr Mandant sei geistig schwer gestört. Der heute 56-Jährige habe schon als Teenager Zeichen von Psychosen aufgewiesen und Schizophrenie entwickelt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, Panetti täusche seine Krankheit nur vor. In dem Prozess 1995 in Texas verteidigte er sich selbst, erschien im Cowboy-Kostüm mit Riesenhut und wollte Präsident John F. Kennedy, den Papst und Jesus Christus als Zeugen vorladen. Er wurde dennoch schuldig gesprochen, 1992 seine Schwiegereltern mit einem Jagdgewehr erschossen zu haben - vor den Augen seiner Frau und seiner dreijährigen Tochter.
Supreme Court gegen Exekution
1986 hatte das höchste Gericht der USA im Kern entschieden, dass Geisteskranke nicht hingerichtet werden dürften. 2007 bekräftigte der Supreme Court ein Exekutionsverbot für Häftlinge, die nicht rational verstehen könnten, warum sie hingerichtet werden.
sti/SC (dpa, ap, afp)