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Haftstrafen für türkische Kommunisten

28. Juli 2020

Nach mehr als vierjähriger Verhandlungsdauer hat das Oberlandesgericht München zehn türkische Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer linken Terrorgruppe in der Türkei.

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München Prozess gegen türkische Kommunisten
Der Hauptangeklagte muss für sechseinhalb Jahre ins GefängnisBild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Nach umfassender Beweisaufnahme kam das Oberlandesgericht München zu dem Schluss, dass die Angeklagten für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Mitglieder geworben, Veranstaltungen organisiert, und Geld beschafft hatten. Dabei handelten sie laut Urteil in dem Bewusstsein, dass die Partei in der Türkei einen Umsturz plante und dazu auch Anschläge mit Tötungsabsicht verübte. Insgesamt sollen sechs Menschen ums Leben gekommen sein, darunter auch Kinder.

Angeklagte sehen sich als Freiheitskämpfer

Für den Hauptangeklagten verhängte das Gericht unter Vorsitz von Manfred Dauster sechseinhalb Jahren wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Es blieb damit nur wenig hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von sechs Jahren und neun Monaten. Die übrigen bekamen Strafen zwischen zwei und fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

München Proteste bei Prozess gegen türkische Kommunisten
Demonstranten solidarisieren sich mit den Angeklagten vor dem Münchner OberlandesgerichtBild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Die neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung mussten sich seit Juni 2016 wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten. Anlässlich der Urteilsverkündung demonstrierten vor dem Gericht Anhänger der Angeklagten, die sich als Freiheitskämpfer sehen.

Anwälte kündigen Rechtsmittel an

Nach dem Urteilsspruch kündigten mehrere Anwälte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. "Die Angeklagten sind zu hohen Haftstrafen in einem Verfahren verurteilt worden, das nur als Auftragsarbeit für die Türkei bezeichnet werden kann", sagte die Anwältin des Hauptangeklagten, Antonia von der Behrens. "Wir werden umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen." Die Angeklagten hätten hierzulande nicht gegen Gesetze verstoßen.

Die in den 1970er Jahren gegründete und mehrfach gespaltene TKP/ML kämpft in der Türkei teils mit Gewalt gegen den Staat. In Deutschland wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet, ist aber nicht verboten. Die Angeklagten weisen den Terrorvorwurf zurück, sie sehen sich als Oppositionelle und Freiheitskämpfer. 

nob/uh (dpa, afp)