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Politik

Indien: Gericht erlaubt passive Sterbehilfe

9. März 2018

Befürworter kämpfen seit Jahren dafür, dass Ärzte in Indien lebenserhaltende Maßnahmen beenden dürfen. Eine große Rolle in der Debatte spielte auch eine Vergewaltigung aus dem Jahr 1973.

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Indien Oberster Gerichtshof in Neu-Delhi
Der Oberste Gerichtshof in Neu DelhiBild: Imago/Hindustan Times/S. Mehta

Menschen sollen in Würde sterben können, hat der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi geurteilt. Damit trifft er eine bahnbrechende Entscheidung: Kranke Menschen dürfen lebenserhaltende Systeme abstellen lassen – unter der Bedingung, dass ihre Krankheit unheilbar ist oder sie im Koma liegen, ohne Hoffnung auf Besserung. 

Das Gericht erlaubte außerdem Patientenverfügungen. Diese legen fest, wie der Betroffene im Falle eines Komas oder einer schlimmen Krankheit behandelt werden soll. "Es ist eine wichtige und historische Entscheidung", sagte Prashant Bhushan, einer der Antragsteller auf passive Sterbehilfe, nach dem Urteilsspruch. 

Gesellschaftliche Debatte ohne religiöse Argumente

Die Diskussion, ob passive Sterbehilfe in dem hinduistisch geprägten Land erlaubt sein sollte, wird seit einigen Jahren geführt. Im traditionell-hinduistischen Glauben sorgt passive Sterbehilfe für schlechtes Karma. Denn Körper und Geist werden zu einem "unnatürlichen" Zeitpunkt getrennt. Für Hindus entscheidet das Karma am Ende des Lebens darüber, wie das nächste Leben sein wird. Bei schlechtem Karma ist beispielsweise mit Armut und Krankheit zu rechnen.

Wie auch in anderen Religionen, nehmen viele moderne Hindus bei Themen wie der Sterbehilfe heute jedoch Abstand von religiösen Argumenten. In der gesellschaftlichen Debatte wurden sie deswegen kaum angeführt.

Aktive Sterbehilfe weiterhin verboten

Auch der Tod der 66-jährigen Krankenschwester Aruna Shanbaug spielte bei der Diskussion eine Rolle. Sie wurde 1973 vergewaltigt und verbrachte danach 42 Jahre in einem vegetativen Zustand, bis sie im Jahr 2015 starb. Der Oberste Gerichtshof hatte deswegen bereits im Jahr 2011 passive Sterbehilfe in einzelnen Fällen unter sehr bestimmten Umständen erlaubt. 

Aktive Sterbehilfe, bei der Ärzte beispielsweise unmittelbar tödliche Substanzen verabreichen, ist nach indischem Gesetz nicht erlaubt. 

luh/rb (dw/dpa)