Ist das Wahlrecht verfassungskonform?
5. Juni 2012Ende vergangenen Jahres wurde das Wahlrecht mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition geändert. Union und FDP kamen damit einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 2008 nach. Damals hatte das höchste deutsche Gericht Teile des Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt und eine Korrektur gefordert. Gegen die Neuregelung haben jetzt die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie mehr als 3.000 Bürger geklagt. Sie sehen die Chancengleichheit nicht gewahrt und den Wählerwillen unterlaufen. Dabei geht es vor allem um die Verrechnung der Direkt- und Überhangsmandate mit den Zweitstimmen. Aus Sicht der Kläger wurden die früheren Mängel nicht beseitigt.
Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet
Das deutsche Wahlrecht ist äußerst kompliziert: Wähler können zwei Stimmen abgeben. Eine Stimme, auch Erststimme genannt, geht an einzelne Kandidaten eines Wahlbezirks, diese werden also direkt von einer Liste gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. In dem Fall, dass eine Partei nun mehr Direktkandidaten über die Erststimme in den Bundestag entsendet, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zusteht, spricht man von Überhangsmandaten, also extra Sitzen im Bundestag. Das heißt konkret: Die Partei hat mehr Sitze im Bundestag als ihr rein rechnerisch laut Zweitstimmen zustehen. Dieses Wahlrecht bevorzugt vor allem große Parteien, da sie meist mehr Direktkandidaten aufstellen. Ein Urteil der Verfassungsrichter wird erst in einigen Monaten erwartet.
jh/sti (dpa, dapd, rtr, afp)