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Ist das Wahlrecht verfassungskonform?

Joachim Held5. Juni 2012

Erststimmen, Zweitstimmen, Überhangmandate - das deutsche Wahlrecht ist kompliziert. Und nach Ansicht vieler ist es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Saarland/ ARCHIV: Ein Waehler steckt in Sulzbach bei der Landtagswahl 2009 im Saarland einen Stimmzettel in eine Wahlurne (Foto vom 30.08.09). Die Sondierungsgespraeche ueber ein grosse Koalition im Saarland sind gescheitert. Das gab die saarlaendische Ministerpraesidentin nach einem Vieraugengespraech mit dem SPD-Landesvorsitzenden am Donnerstagabend (19.01.12) im Landtag in Saarbruecken bekannt. Sie kuendigte Neuwahlen an. (zu dapd-Text) Foto: Ralph Orlowski/dapd
Wahlen SaarlandBild: dapd

Ende vergangenen Jahres wurde das Wahlrecht mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition geändert. Union und FDP kamen damit einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 2008 nach. Damals hatte das höchste deutsche Gericht Teile des Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt und eine Korrektur gefordert. Gegen die Neuregelung haben jetzt die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie mehr als 3.000 Bürger geklagt. Sie sehen die Chancengleichheit nicht gewahrt und den Wählerwillen unterlaufen. Dabei geht es vor allem um die Verrechnung der Direkt- und Überhangsmandate mit den Zweitstimmen. Aus Sicht der Kläger wurden die früheren Mängel nicht beseitigt.

Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet

Das deutsche Wahlrecht ist äußerst kompliziert: Wähler können zwei Stimmen abgeben. Eine Stimme, auch Erststimme genannt, geht an einzelne Kandidaten eines Wahlbezirks, diese werden also direkt von einer Liste gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. In dem Fall, dass eine Partei nun mehr Direktkandidaten über die Erststimme in den Bundestag entsendet, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zusteht, spricht man von Überhangsmandaten, also extra Sitzen im Bundestag. Das heißt konkret: Die Partei hat mehr Sitze im Bundestag als ihr rein rechnerisch laut Zweitstimmen zustehen. Dieses Wahlrecht bevorzugt vor allem große Parteien, da sie meist mehr Direktkandidaten aufstellen. Ein Urteil der Verfassungsrichter wird erst in einigen Monaten erwartet.

jh/sti (dpa, dapd, rtr, afp)