Journal # Lissabon/ EU-Reformvertrag # 26.08.2009 07 UTC
Kay Hagedorn26. August 2009
Mit großer Mehrheit hatten die deutschen Parlamentarier erst im Frühjahr des vergangenen Jahres dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Einige Abgeordnete aber klagten erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht . Zwar bescheinigten die obersten deutschen Richter, dass der EU-Reformvertrag nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Allerdings müßten Bundestag und Bundesrat mehr Mitsprache bekommen.