Microsoft muss nicht alle Nutzerdaten freigeben
25. Januar 2017Seit Jahren wehrt sich Microsoft gegen die Forderung, Daten ihrer Nutzer gegenüber US-Strafvervolgungsbehörden herausgeben zu müssen. Dieses Engagement hat sich nun ausgezahlt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zugang zu im Ausland gespeicherten Daten wurde vor Gericht abgelehnt.
Der Ausgangspunkt der Streitigkeiten datiert auf das Jahr 2013. Damals forderten US-Behörden das Unternehmen auf, sämtliche E-Mails eines mutmaßlichen Drogendealers an die Strafverfolger herauszugeben. Microsoft gewährte den Behörden allerdings nur den Einblick in Mails, die in den USA gespeichert waren. Den Zugriff auf ein E-Mail-Konto in Irland verweigerte der Konzern.
Die US-Ermittler argumentierten, dass der damals genehmigte Durchsuchungsbeschluss sämtliche Speicherorte umfasse, da Microsoft ein amerikanisches Unternehmen sei. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Rechtsauffassung in einem ersten Verfahren durchsetzte, kippte die Entscheidung ein Berufungsgericht. Diese Entscheidung bleibt nun, nach einer dritten Verhandlung, bestehen.
Der Chef der Rechtsabteilung bei Microsoft, Brad Smith, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Darüber hinaus forderte er eine Gesetzesreform mit einer klaren Regelung des Datenschutzes, damit Nutzern "sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten."
Datenschützer befürworten die Gerichtsentscheidung
Dem Streit wird eine große Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen beigemessen. Amerikanische Konzerne waren nach den Snowden-Enthüllungen über verstärkte Überwachung durch US-Geheimdienste dazu übergegangen, Daten von Kunden verstärkt in Europa zu speichern.
Beobachter schließen jedoch nicht aus, dass die neue US-Regierung in naher Zukunft eine Gesetzesverschärfung durchsetzen könnte, um US-Konzerne zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Daten zu zwingen.
pf/cr (dpa,afp)