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Pechstein-Klage abgewiesen

Calle Kops26. Februar 2014

Claudia Pechstein scheitert mit ihrer Klage auf Schadenersatz gegen den Eislauf-Weltverband und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Dennoch erkämpft die Eisschnellläuferin einen Teilerfolg.

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Die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein Münchener Landgericht (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Claudia Pechstein hat eine juristische Niederlage einstecken müssen. Die Eisschnellläuferin ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht München I wies die millionenschwere Klage der fünfmaligen Olympiasiegerin ab und berief sich mit Blick auf die zweijährige Dopingsperre Pechsteins auf ein entsprechendes Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS.

Pechstein hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro sowie Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro gefordert. Von 2009 bis 2011 war sie wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich. Pechsteins Anwalt Thomas Summerer kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht München an.

Athletenvereinbarung unwirksam

Dennoch errang sie einen Teilerfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Sportgerichtsbarkeit. Das Gericht erklärte die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung im Falle Pechstein für unwirksam. "Der Schiedszwang ist null und nichtig. Der Athlet kann nicht weiter gezwungen werden, eine Klausel zu unterschreiben, um nicht mehr vor das staatliche Gericht ziehen zu können. Das ist ein Erfolg, vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt", sagte Summerer. Pechstein habe "einen fulminanten Sieg errungen für alle Athleten in Deutschland".

Claudia Pechstein beim Rennen in Sotschi (Foto: EPA/Vincent Jannink)
Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein holt einen Teilerfolg vor GerichtBild: picture-alliance/dpa

Das Gericht begründete die Entscheidung im Fall Pechstein damit, dass die Vereinbarung vonseiten Pechsteins nicht freiwillig getroffen worden sei. Die Beklagten, die DESG sowie der ISU, hätten eine Monopolstellung inne gehabt. Pechstein habe bei der Unterzeichnung keine Wahl gehabt, ohne die Unterzeichnung wäre die Athletin nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden.

Weitreichende Folgen

Gerichts-Pressesprecherin Stefanie Ruhwinkel erklärte, das Urteil habe zwar keine unmittelbare Auswirkung auf Vereinbarungen, die andere Sportler mit den Verbänden getroffen haben. "Aber sie kann Signalwirkung haben. Sportler können mit Berufung auf dieses Urteil möglicherweise eine Unwirksamkeit entsprechender Verträge geltend machen", sagte Ruhwinkel.

ISU-Rechtsbeistand Dirk-Reiner Martens, der ebenfalls Mitglied des Internationalen Sportgerichthofes ist, sieht den CAS "massiv angegriffen. Man muss sich Gedanken machen. Letztlich gibt es zur Sportgerichtsbarkeit keine Alternative", sagte Martens. Die Entscheidung sei sehr bemerkenswert und stehe im Widerspruch zu vielen bisherigen Urteilen. Dem Athleten sei mit dem Gang über ein Zivilgericht und mehrere Instanzen nicht geholfen.

Summerer bekräftigte derweil die Notwendigkeit von Reformen: "Der Sport muss damit leben, dass es möglicherweise zwei Gerichtsbarkeiten gibt. Einerseits Schiedsgerichte, andererseits staatliche Gerichte. Das ist der Preis des Rechtsstaates."

ck/og (sid, dpa)