Verfassungsgericht senkt Haftstrafe für Kotow
20. April 2020Vier Jahre sollte der russische Regierungskritiker Konstantin Kotow ins russische Gefängnis. Ein Gericht in hat nun die ursprüngliche Haftstrafe deutlich herabgesetzt. Ein Jahr und sechs Monate muss der Aktivist in ein Straflager. Nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen erklärten die Richter das im September gegen Kotow gefällte Hafturteil für ungültig und gaben damit der Beschwerde von Kotows Anwälten statt.
Kotow war damals wegen Verstoßes gegen ein umstrittenes Demonstrationsverbot verhaftet worden. Anfang September befand ihn ein Gericht in Moskau für schuldig, wiederholt zu ungenehmigten Protesten aufgerufen oder sich daran beteiligt zu haben. Seine vierjährige Haftstrafe war eine der härtesten Strafen, die gegen Teilnehmer Kreml-kritischer Proteste im Sommer 2019 verhängt worden war. Präsident Waldimir Putin hatte in einem seltenen Schritt im Januar eine Überprüfung des Urteils gegen den Informatiker angeordnet. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass der Demonstrant Konstantin Kotow eine "reale Bedrohung" der öffentlichen Ordnung dargestellt habe, befand das Verfassungsgericht schließlich.
Mit Härte gegen Kritiker
In einer Reihe von Protesten in Moskau hatten Regierungskritiker im Sommer vergangenen Jahres die Zulassung von Oppositionskandidaten bei den Kommunalwahlen in der russischen Hauptstadt gefordert.Bei den von Oppositionsführer Alexej Nawalny und seinen Anhängern organisierten Demonstrationen handelte es sich um die größten Anti-Regierungsproteste in Russland seit fast zehn Jahren. Es gab Tausende Festnahmen. Mehrere Protestteilnehmer wurden zu Haftstrafen wegen angeblicher Angriffe auf Polizisten verurteilt. Polizei und Justiz standen in der Kritik, mit überzogener Härte gegen Demonstranten vorgegangen zu sein.
sam/kle (afp, dpa)