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Streit um NSA-Liste: Wer bekommt Einblick?

13. Juni 2015

Wer darf die Liste zu den US-Spionagezielen in Europa einsehen? Das Kanzleramt will die USA nicht brüskieren. Bundestagspräsident Lammert machte nun einen neuen Vorschlag.

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Norbert Lammert (Foto: dpa)
Bundestagspräsident Norbert LammertBild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung will nach wie vor nicht allen Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse Einsicht in die NSA-Spähliste mit Zehntausenden Suchbegriffen gewähren. Einen von der Regierung bestellten Ermittlungsbeamten lehnt Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) jedoch kategorisch ab. Diesen hatte sein Parteikollege, Kanzleramtsminister Peter Altmaier, ins Gespräch gebracht.

Lammert sagte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", grundsätzlich finde er die Überlegung, einen oder mehrere Ermittlungsbeauftragte einzusetzen, durchaus diskussionswürdig. "Die Vorstellung allerdings, dass ihn die Bundesregierung benennt, halte ich für abwegig."

Schon juristisch ein "No go"

Der Altmaier-Vorstoß wäre aber wohl auch aus anderen Gründen problematisch. Laut "Spiegel" und der Wochenzeitung "Die Zeit" kommt ein internes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Schluss, dass es rechtswidrig wäre, einem solchen externen Beauftragten mehr Rechte als dem Parlament einzuräumen. So sei es unzulässig, einen Ermittlungsbeauftragten Akten sichten zu lassen und sie gleichzeitig dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verweigern.

Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten. Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments, eine solche Hilfsperson könne nicht mehr Rechte haben als der Ausschuss selbst, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gutachten.

Lammert präsentiert Alternativvorschlag

Parlamentspräsident Lammert regte stattdessen an, im Bundestag zwei Ermittlungsbeauftragte zu wählen, von denen einer aus den Reihen der Koalition von Union und SPD und einer aus den Reihen der Opposition gestellt werde. Lammert prognostizierte zugleich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte die Regierung ihre Pläne gegen den Willen des Bundestags durchsetzen.

Linke und Grüne haben bereits mit juristischen Schritten gedroht, falls die Liste mit den Suchbegriffen des US-Geheimdienstes NSA, die sogenannte Selektorenliste, nicht den zuständigen Parlamentsgremien zur Verfügung gestellt wird.

Die BND-Abhörstation mit den Radarkuppeln im bayerischen Bad Aibling (Foto: dpa)
Das Gelände der BND-Abhörstation mit den Radarkuppeln im bayerischen Bad AiblingBild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Im April war öffentlich bekannt geworden, dass die National Security Agency bei der gemeinsamen Datenspionage mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) gezielt nach Informationen etwa über den Rüstungskonzern EADS, den Hubschrauberhersteller Eurocopter oder die französischen Behörden gesucht haben soll. Dazu lieferte die NSA Zehntausende Suchkriterien, die sogenannten Selektoren. Insgesamt soll der BND der NSA über Jahre geholfen haben, Firmen und Politiker auszuspähen.

se/kle (dpa, afp)