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Reul räumt Fehler ein

5. Oktober 2018

Der Syrer Amed A. saß zu Unrecht im Gefängnis in Kleve und starb nach einem Feuer in seiner Zelle. Offenbar gab es erhebliche Versäumnisse bei den polizeilichen Ermittlungen.

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NRW-Innenminister Herbert Reul
Bild: picture-alliance/dpa/M. Gerten

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (Archivbild) bat die Familie des verstorbenen Asylbewerbers "von ganzem Herzen um Entschuldigung". Der Syrer Amed A. war am 6. Juli dieses Jahres an einem Badesee im niederrheinischen Geldern wegen des Verdachts der sexuellen Beleidigung von vier Frauen von der Polizei festgenommen worden. Bei der Personalfeststellung und der Überprüfung seiner Fingerabdrücke war er mit einem 26-jährigen Mann aus Mali verwechselt worden, den die Staatsanwaltschaft Hamburg mit zwei Haftbefehlen suchte. Der Malier hatte offenbar häufiger den Alias-Namen des Syrers gegenüber den Behörden benutzt.

Diese Übereinstimmung mit einer Alias-Personalie habe die Polizeibehörde im Kreis Kleve nicht zum Anlass für weitere Ermittlungsmaßnahmen genommen, kritisierte Reul. So sei kein Abgleich der Fotos von Gefasstem und Gesuchtem erfolgt. Auch die unterschiedlichen Geburtsorte in Syrien und Mali seien der Polizei offenkundig nicht aufgefallen. Schließlich seien auch äußerliche Merkmale wie Haar- und Augenfarbe bei dem gefasstem Syrier und dem gesuchten Afrikaner nicht ordnungsgemäß abgeglichen worden. "Hätte man das getan, wäre sofort aufgefallen, dass etwas nicht stimmen kann", sagte der CDU-Politiker. Zudem sei es unterblieben, Ermittlungen in der Flüchtlingsunterkunft des Syrers bei Mitbewohnern und Bekannten durchzuführen.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Der zu Unrecht inhaftierte Syrier war am vergangenen Samstag nach einem zweiwöchigen Koma den schweren Verletzungen eines Zellenbrandes im Klever Gefängnis erlegen. Derzeit sind die Ursachen des Brandes noch nicht geklärt. Ein möglicher Suizid wird nicht ausgeschlossen. Der Syrer galt bei seiner Einlieferung in die Haftanstalt als suizidgefährdet. Derzeit wird gegen die an seiner Festnahme beteiligten Polizeibeamten von der Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung im Amt ermittelt. Auch ein Disziplinarverfahren ist gegen die Beamten anhängig.

Mit disziplinarischen und strafrechtlichen Konsequenzen muss nach Angaben des Justizministeriums womöglich auch die für den Syrer zuständige Anstaltspsychologin rechnen. Sie hatte am 3. September nach einem Gespräch mit dem Gefangenen vermerkt, dass Amed A. behaupte, zur Zeit der ihm in den Haftbefehlen vorgeworfenen Straftaten noch gar nicht in Deutschland gewesen zu sein. Die Verwechselung seiner Person sei auf "fehlerhafte Protokolle der Polizei" zurückzuführen. Die Anstaltspsychologin schenkte den Darstellungen des Syrers aber offenbar keinen Glauben. Abschließend vermerkte sie, Amed A. habe "kaum nachvollziehbare Angaben" zu seiner Person gemacht. "Es entstand der Eindruck eines hinsichtlich Delikten und Tatvorwürfen undurchsichtigen jungen Mannes."

Der Vorgang beschäftigt auch den nordrhein-westfälischen Landtag. Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments kamen zu einer Sondersitzung zusammen. Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte: " Wir müssen uns selbstkritisch fragen, was schiefgelaufen ist. Denn dass etwas schiefgelaufen ist, steht fest."

hf/jj (dpa, afp)