Wahlgrundsätze
14. Juli 2009Allgemein
Alle Deutschen über 18 Jahre dürfen Abgeordnete und Parteien wählen - aber niemand muss. Es gibt keine Wahlpflicht.
Unmittelbar
Die Abgeordneten und Parteilisten werden ohne Umwege direkt gewählt - es gibt keine zwischengeschalteten Wahlmänner (wie etwa bei den US-Präsidentenwahlen).
Frei
Die Stimmabgabe ist frei von Zwang und unzulässigem Druck - niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt werden
Gleich
Jede Stimme soll gleich viel gelten - es gibt zum Beispiel keine Abstufung nach Einkommen (wie bis 1918 in Preußen).
Geheim
Es soll nicht feststellbar sein, wie der einzelne Wähler abgestimmt hat - dafür gibt es in den Wahllokalen Wahlkabinen und Wahlumschläge - auch bei der Briefwahl bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Autor: Jochen Vock
Redaktion: Kay-Alexander Scholz