Besserer Schutz für Polizei und Rettungskräfte?
8. Februar 2017"Entsetzt und fassungslos": So beginnt eine Pressemitteilung der Feuerwehr Gelsenkirchen, eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen, vom September 2016. Zwei Sanitäter waren "plötzlich und völlig unerwartet" bei einem nächtlichen Einsatz - ein medizinischer Notfall in einem Mehrfamilienhaus - von mehreren Männern angegriffen worden. Die Rettungskräfte seien geschlagen worden, einer ging zu Boden, "wo weiter auf ihn eingetreten wurde". Schließlich hätten beide zu einer Tankstelle fliehen können, von wo sie die Feuerwehrleitstelle verständigt hätten. Erst als die Polizei eingetroffen war, hätten die Männer ihren Rettungseinsatz beenden können.
Solche Vorkommnisse sind nach Angaben von Justizminister Heiko Maas in Deutschland kein Einzelfall: "Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt." Polizisten würden alltäglich brutal attackiert. So sind, das ergibt die polizeiliche Kriminalstatistik, 64.371 Polizisten im Jahr 2015 Opfer von Straftaten geworden, 2014 waren es noch 62.770. "Das ist völlig inakzeptabel", so Maas.
Neuer Straftatbestand
Sein Ministerium hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Rettungskräfte und Polizisten besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen soll. An diesem Mittwoch wurde dieser vom Kabinett beschlossen.
Demnach soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen, also Festnahmen oder Verkehrskontrollen, bestraft werden, sondern jegliche Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute bei ihrer Arbeit - sei es eine Streifenfahrt oder eben ein Rettungseinsatz. Darauf soll nun eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren stehen.
Hinzu kommt eine neue Änderung: Künftig liegt ein besonders schwerer Fall des Widerstandes vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich hat - auch wenn er dieses bei seinem Angriff gar nicht benutzt. Wenn mehrere Personen gegen Polizisten oder Rettungskräfte vorgehen, wird dies bald zudem als schwerer Fall des Widerstands gewertet.
Kritik von Anwälten und Richtern
Die Gewerkschaft der Polizei nennt das Gesetz einen "großen Erfolg". Damit setze der Staat ein unmissverständliches Signal, dass die Gewalt nicht hingenommen werde.
Kritischer äußern sich dahingegen der Deutsche Anwaltsverein und auch der Deutsche Richterbund: Das Gesetz sei lediglich ein "Akt symbolischer Kriminalpolitik", bemängelt der Anwaltsverein. Es gebe schlicht keine Notwendigkeit für die Neuregelung. Der neue Tatbestand, der Polizeibeamte während ihres Dienstes schütze, ist ihrer Meinung nach überflüssig. Die bereits vorhandenen Strafvorschriften seien ausreichend. Auch die Ausweitung der besonders schweren Fälle auf Gruppendelikte und das bloße Mitführen von Waffen und gefährlichen Werkzeugen wird kritisch gesehen: Das werde zu Auslegungsproblemen führen, so der Anwaltsverein in einer Pressemitteilung.
Gleichzeitig betont Justizminister Maas, dass Polizisten besser ausgestattet werden müssten. Bei Polizei und Justiz sei "deutlich zu viel gespart worden". So ist in den vergangenen Jahren immer mehr Polizeipersonal abgebaut worden.