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Politik

EU will mehr Daten zu Migranten austauschen

9. Dezember 2016

Der Kampf gegen den Terror und die Reform des europäischen Asylsystems waren Thema eines Treffens der Innenminister der EU-Staaten. Vereinbart wurden Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Zuwanderung.

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Symbolbild EU
An der Grenze zwischen der Slowakei und Österreich (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP/V. Simicek

Um die unkontrollierte Einwanderung in die Europäische Union zu verhindern, soll der Datenaustausch zwischen den einzelnen EU-Staaten verbessert werden. Die Innenminister verständigten sich bei einem Treffen in Brüssel auf eine erweiterte Nutzung vorhandener europäischer Datenbanken zum Aufspüren falscher Identitäten. Kernstück soll dabei die Eurodac genannte Fingerabdruck-Datenbank sein.

In der Eurodac-Datenbank soll künftig auch mit Hilfe von Fotos nach Personen gesucht werden können. Auch Namen, Geburtsdaten, Nationalität oder andere Informationen zur Person sowie Reisedokumente könnten die Behörden künftig dort speichern. Außerdem sollen die EU-Staaten die Möglichkeit bekommen, Daten von Nicht-EU-Bürgern aufzunehmen, die sich nicht um Asyl bewerben und die sich unerlaubt in der Europäischen Union aufhalten. Die Informationen sollen den Behörden die Ausweisung erleichtern.

Die Mitgliedsstaaten müssen sich jetzt noch mit Unterhändlern des Europaparlaments über die Neuerungen verständigen.

"Dublin": Verordnung mit großen Schwächen

Eurodac ist das elektronische Herz des europäischen Asylsystems. Die Datenbank soll der Idee nach die Fingerabdrücke aller Menschen speichern, die Europas Grenzen ohne die Erlaubnis eines europäischen Staats übertreten, egal ob Asylsuchende oder irreguläre Migranten. Dadurch dass die nationalen Einwanderungs- und Polizeibehörden Zugriff auf Eurodac haben, ihre eigenen Daten dort einspeisen und die anderer EU-Länder abrufen, soll möglich werden, dass "Dublin" funktioniert: Theoretisch können alle Flüchtlinge nach der sogenannten Dublin-Verordnung, die die EU-Staaten vor 25 Jahren in der irischen Hauptstadt beschlossen haben, in das Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst EU-Boden betreten haben. Denn dort muss der Asylantrag gestellt und bearbeitet werden.

Allerdings muss genau nachweisbar sein, wo jemand eingereist ist. Eine solche Prüfung kostet Zeit und kann nicht an der Grenze passieren. Als Grundlage für Dublin-Überstellungen dient schon jetzt vor allem Eurodac. Doch die Registrierungen von Migranten durch die einzelnen Länder sind lückenhaft, so dass es oft keine Treffer gibt.

qu/jj (dpa, afp, EUR-Lex)