Staatsanwalt hält Mollath für schuldig
8. August 2014Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg nähert sich dem Ende. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl sieht das mutmaßliche Justizopfer der Misshandlung seiner damaligen Frau überführt. In seinem Abschlussplädoyer erklärte Meindl, dass Mollath seine Ex-Frau am 12. August 2001 geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Zudem habe Mollath die Frau Monate später für etwa 90 Minuten in einem Zimmer eingeschlossen. Meindl betonte, dass er die Angaben des Opfers für glaubwürdig halte. Zudem habe ein Arzt die Verletzungen gesehen und dokumentiert, wenn auch dilettantisch.
Zugleich machte der Oberstaatsanwalt deutlich, dass er nicht an ein Komplott glaube, um Mollath aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte. Dafür gebe es keine Beweise, sagte Meindl in seinem mehr als drei Stunden dauernden Plädoyer.
Erste Aussage von Mollath im Prozess
Zuvor hatte sich Mollath in einer Erklärung gegen die Vorwürfe verteidigt und seine Frau einer Intrige bezichtigt. Der Prozess habe das "kriminelle Motiv meiner Ex-Frau offengelegt, mich so lange wie möglich wegzuräumen". Sie habe Straftaten erfunden, um ihn "kostengünstig zu entfernen". Er sei weder geisteskrank noch gefährlich für die Allgemeinheit. "Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen", sagte der 57-Jährige vor dem Landgericht.
Es war das erste Mal seit dem Beginn des Prozesses vor gut einem Monat, dass Mollath vor Gericht aussagte. Zunächst hatte er sich geweigert, weil er sich nicht in Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters äußern wollte. In seiner Erklärung setzte sich der im Wiederaufnahmeverfahren aufgebrochene Konflikt Mollaths mit seinem Verteidiger Gerhard Strate fort. Mollath warf Strate vor, ihn nicht bei der Abfassung einer Erklärung zu seinem Fall unterstützt zu haben.
Sieben Jahre in geschlossener Psychiatrie
Mollath war gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth untergebracht worden. Das Landgericht Nürnberg hatte Mollath 2006 in einem Verfahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung an seiner damaligen Frau wegen angeblicher Wahnvorstellungen für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie einweisen lassen.
Die Diagnose der Wahnvorstellungen bezog sich damals auf von Mollath behauptete Schwarzgeldgeschäfte seiner inzwischen geschiedenen Frau für die HypoVereinsbank - das Gericht glaubte dies damals nicht, inzwischen steht fest, dass es die Geschäfte aber gegeben hat. Im vergangenen Jahr kam Mollath frei. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Das Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.
ab/gri (afp, dpa)